GdP moniert Regelungen bei Schadensersatz für im Dienst verletzte Einsatzkräfte — Hüber: Dienst für den Staat ist keine Einbahnstraße —
Für im Dienst verletzte Polizeibeamtinnen und -beamte müsse der sogenannte Dienstherr bereits vor einem erfolgreichen Urteil über Schmerzensgeldansprüche anfallende Kosten übernehmen, fordert die Gewerkschaft der Polizei (GdP). „Wenn Kolleginnen und Kollegen im Einsatz Opfer eines tätlichen Angriffs werden und im weiterlesenGdP moniert Regelungen bei Schadensersatz für im Dienst verletzte Einsatzkräfte — Hüber: Dienst für den Staat ist keine Einbahnstraße —