Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) muss beim Erlass von Eingruppierungsrichtlinien für Fachschuloberlehrer/-innen in der Bundespolizei den Bundespolizeihauptpersonalrat (BHPR) uneingeschränkt mitbestimmen lassen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) am 13. Februar 2020 entschieden (Az.: OVG 62 PV 2.19) und damit ein vorhergehendes Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt, das den Personalräten bereits Recht gegeben hatte.
OVG Berlin: — Bundesinnenministerium muss Mitbestimmung bei Eingruppierungsrichtlinie einhalten —
News GdP Bundespolizei