Mit dem Besoldungsstrukturmodernisierungsgesetz (BesStMG) wurde eine Amtszulage für die Besoldungsgruppe A 13g eingeführt. Durch den Bundeshaushalt ist die Vergabe limitiert im Jahr 2020 auf 10 Prozent und im Jahr 2021 auf 20 Prozent der A 13-Planstellen (nicht Dienstposten!).
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