Videotechnik bietet große Chancen für die Polizeiarbeit

Im Bundesrat wird heute das Gesetz zur Verbesserung der Fahndung bei besonderen Gefahrenlagen und zum Schutz von Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei durch den Einsatz von mobiler Videotechnik beraten. Die GdP hatte bereits Anfang März bei einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages Stellung zum Einsatz mobiler Videotechnik in der Bundespolizei und einer Ausweitung der Videoüberwachung genommen.

Zwar ist es absolut begrüßenswert, dass die zunehmende Gewalt gegenüber Polizeibeamten als großes Problem anerkannt und nun unter anderem mit dem Gesetzesentwurf zur mobilen Videotechnik versucht wird, bestmöglichen Schutz für die Beamten zu erreichen. Doch sind einzelne Passagen des Gesetzentwurfs durchaus kritisch zu sehen. So werden in Teilen datenschutzrechtliche Regelungen der Beamtinnen und Beamten nicht beachtet. Der Sinn und Zweck des Gesetzes in der derzeitigen Form könnte so ins Gegenteil verkehrt werden.

Unsere vollständige Stellungnahme findet Ihr hier.


Source: RSS aus GdP Bundespolizei