Ehemalige Mitglieder der Deutschen Volkspolizei haben Anspruch auf eine höhere Rente. Wie die DGB Rechtsschutz GmbH auf ihrer Homepage mitteilt, haben mehrere Landessozialgerichte entschieden, dass auch das Verpflegungsgeld bei der Rente zu berücksichtigen ist und damit die bisherige Praxis der Rentenversicherung für rechtswidrig erklärt.
Gemeinsamer Erfolg für GdP und DGB Rechtsschutz — Mehr Rente für ehemalige Volkspolizisten —
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