Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) unterstützt die Empfehlung der Bundesdrogenbeauftragten Daniela Ludwig einer bundeseinheitlichen Eigenbedarfsgrenze für den Konsum von Cannabis. Diesen Vorschlag habe die GdP schon vor rund fünf Jahren gemacht. Nach wie vor sei dieser richtig, betonte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Dietmar Schilff am Montag in Braunschweig. „Eine bundesweit gleiche Regelung sorgt für klare rechtliche Grundlagen für unsere Kolleginnen und Kollegen bei ihren Einsätzen.“ Zudem werde die Justiz entlastet und damit auch die Polizei. Angesichts zunehmender Zahlen der Konsumenten und Behandlungen, gerade bei Cannabis, dürfe die von Ludwig angestoßene Diskussion weder zu einer Verharmlosung des Cannabiskonsums führen noch als offizieller politischer Einstieg in den Legalisierungsprozess verstanden werden, mahnte der GdP-Vize.
GdP zu Vorschlag der Bundesdrogenbeauftragten für bundesweit gleiche Eigenbedarfsgrenze bei Cannabis — Schilff: Nicht verharmlosen, kein Einstieg in die Legalisierung, mit Prävention früh beginnen —
News GdP Bundespolizei