Nach Inkrafttreten von Änderungen in der Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchutzHundeVO) zu Jahresbeginn ist unklar, ob auch Diensthunde führenden Behörden bei der Ausbildung, bei der Erziehung oder beim Training von Hunden bestimmte für die polizeiliche Praxis erforderliche Erziehungsmethoden verboten worden sind. Die entstandene Rechtsunsicherheit beim Umgang mit Diensthunden führt zu Fragen der Polizeidiensthundeführer an die Gewerkschaft der Polizei (GdP). Es sei ungewiss, inwiefern die geübte Ausbildungs- und Einsatzpraxis von Diensthunden bei der Polizei und anderen diensthundeführenden Behörden rechtssicher fortgeführt werden könne, unterstrich der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Dietmar Schilff am Mittwoch in Braunschweig.
GdP zu seit Jahresbeginn geltender Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung — Schilff: Schnelle, bundesweit einheitliche, rechtsverbindliche Regelung für Diensthundeführer dringend notwendig —
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