Aus Anlass der heutigen Beratungen im Bundestag über den Entwurf für das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ für eine konsequentere Rückführung von ausreisepflichtigen Ausländern aus Deutschland wiederholt die GdP ihre Forderung, dass der Verzicht auf ein Strafverfahren bei ausreisepflichtigen Tätern die absolute Ausnahme bleiben muss.
GdP zu Plänen für bessere Durchsetzung von Abschiebungen: — Ausreisepflicht darf nicht vor Strafe schützen —
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