Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert die Bundesregierung auf, eine für die Ermittlungsbehörden praxistaugliche Vorratsdatenspeicherung zu vereinbaren. Nach dem am Dienstagmorgen gefällten Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) über die Mindestspeicherung von Verkehrsdaten seien nach Auffassung der GdP gesetzgeberische Spielräume für den Einsatz dieses polizeilich notwendigen Ermittlungsintrumentes vorhanden, betonte der GdP-Bundesvorsitzende Jochen Kopelke am Dienstag in Berlin.
GdP zu EuGH-Entscheidung — Kopelke: Nach Urteil zu Vorratsdatenspeicherung gesetzgeberische Spielräume nutzen —
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