Für im Dienst verletzte Polizeibeamtinnen und -beamte müsse der sogenannte Dienstherr bereits vor einem erfolgreichen Urteil über Schmerzensgeldansprüche anfallende Kosten übernehmen, fordert die Gewerkschaft der Polizei (GdP). „Wenn Kolleginnen und Kollegen im Einsatz Opfer eines tätlichen Angriffs werden und im Zivilprozess Schmerzensgeldforderungen stellen oder als Nebenkläger im Strafprozess auftreten, dürfen die entstehenden Justizkosten nicht auf den Schultern des Verletzten lasten“, unterstrich der für Beamtenpolitik zuständige stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Sven Hüber am Dienstag in Berlin angesichts der bestürzenden Angriffe auf Einsatzkräfte in der jüngsten Silvesternacht.
GdP moniert Regelungen bei Schadensersatz für im Dienst verletzte Einsatzkräfte — Hüber: Dienst für den Staat ist keine Einbahnstraße —
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