Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat in einem Brief an den Vorsitzenden der Innenministerkonferenz, Baden-Württembergs Ressortchef Thomas Strobl, auf eine Lücke im Dienstunfallrecht für Polizistinnen und Polizisten hingewiesen und eine Anpassung des Beamtenversorgungsrechts angemahnt. Unabhängig von diesem Schreiben führt die GdP einen bundesweiten Musterprozess zur Anerkennung von Dienstunfällen im Falle einer Infizierung mit Corona, da fast alle Bundesländer dies nicht anerkennen. Aus Gründen der Versorgung aber auch aus Gründen der Fürsorgepflicht, erachtet die GdP dies als zwingend notwendig.
GdP-Brief an IMK-Vorsitzenden Strobl — GdP-Vize Schilff verweist in Pandemiezeiten auf Lücke im Dienstunfallrecht für Polizisten —
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