Am heutigen Donnerstag, 29. April 2021, stand vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Urteilsverkündung im Verfahren zum Thema Freizeitausgleich für Ruhezeit während des G7-Gipfels in Elmau und während der anschließenden Bilderberg-Konferenz im Jahr 2015 an. Wir als GdP konnten uns mit unserer Argumentation durchsetzen.
Erfolg für GdP-Rechtsschutz — Freizeitausgleich auch für Ruhezeit bei G7-Einsatz in Elmau —
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