Mit einer Verfügung vom 13. Januar 2021 schafft das Bundespolizeipräsidium im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes die Möglichkeit häuslicher Bereitschaft für operative Kräfte und Stabsbereiche, wenn die Stundensalden unter der wöchentlichen Arbeitszeit liegen. Für den Tarifbereich ist sogar eine einseitige Freistellung möglich. Der GdP-Bezirk Bundespolizei begrüßt die neuen Regelungen außerordentlich.
Corona-Schutzmaßnahmen — Bundespolizeipräsidium ermöglicht häusliche Bereitschaft —
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