Polizeibeschäftigte als Verfahrensbeteiligte in einer Hauptverhandlung eines Strafprozesses benötigen einen gesetzlich verbrieften Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte, bekräftigte der GdP-Bundesvorsitzende Jochen Kopelke mit Blick auf die Beratungen des Bundesrates über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum „Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz (DokHVG)“ am Freitag in Bremen.
Zwar verbucht die Gewerkschaft der Polizei (GdP) laut Kopelke einen wichtigen gewerkschaftspolitischen Teilerfolg. Auch auf Druck der GdP wurde der Verzicht auf die im ersten Entwurf des Justizministeriums zum DokHVG noch vorhandene verpflichtende Videoaufzeichnung aller Verfahrensbeteiligten, darunter auch Polizeibeschäftigte, erreicht. Dennoch verbleibe im nun vom Bundesrat zu besprechenden Regierungsentwurf der Ansatz, Videoaufzeichnungen testweise zu ermöglichen. Weiterhin fehlten aus Sicht der GdP ausreichende bundesweite Schutzstandards. Dies sehe die GdP äußerst kritisch, führte Kopelke aus.
Bundesrat berät Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz — GdP pocht auf spürbar verbesserten Schutz von Polizeibeschäftigten als Verfahrensbeteiligte in einer Hauptverhandlung eines Strafprozesses —
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