Die Frage, ob eine Erkrankung am Coronavirus bei Beamtinnen und Beamten als Dienstunfall anzuerkennen ist, wird derzeit heiß diskutiert. Aufgrund einer unklaren Rechtslage gibt es gegenwärtig keinen einheitlichen Entscheidungsrahmen für Dienstherren. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) empfiehlt daher: Dienstunfallmeldung einreichen und die zuständige Personalvertretung einschalten!
Anerkennung von COVID-19-Infektion als Dienstunfall — GdP plädiert für einheitliche Regeln und gibt Betroffenen wichtige Empfehlung —
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