Seit rund zwei Jahren werden 500 bayerische Polizisten bei Kontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze eingesetzt. Diese Wiedereinführung einer eigenen Grenzpolizei sorgte seitdem für viele Diskussionen. Nun hat der bayerische Verfassungsgerichtshof sie in Teilen für verfassungswidrig erklärt – und bestätigt damit die von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) von Anfang an geäußerten Bedenken.
Urteil: Bayerische Grenzpolizei in Teilen verfassungswidrig — Verfassungsgerichtshof bestätigt GdP-Bedenken —
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