Im gestern Abend verabschiedeten Besoldungsstrukturmodernisierungsgesetz fanden sich zwei zentrale gewerkschaftliche Forderungen nicht wieder. „Das Wohl der Beschäftigen des Bundes sollte sich im gestalterischen Willen des Gesetzgebers ausdrücken. Leider geschah dies gestern weder zur Frage der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage noch zu der Frage nach der Kappungsgrenze nach §55 BeamtVG“, so Jörg Radek, Vorsitzender des Bezirks Bundespolizei der Gewerkschaft der Polizei.
GdP: Aufhebung der Kappungsgrenze scheiterte am parlamentarischen Willen —
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