Vor Inkrafttreten des BesStMG muss die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage noch im Gesetzentwurf verankert werden. Um dieses Ziel zu erreichen sind die GdP Vertreter bei den Abgeordneten vor Ort und bitten um Unterstützung! Der Bundesinnenminister hat seine Unterstützung bereits zugesagt.
Jetzt zählts! – Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage — Unterstützung aus der Südpfalz
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