Die Eigentümerinnen und Eigentümer in Deutschland müssen bis Ende Oktober 2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes abgeben. Es ist gesetzlich vorgesehen, dass dies online erfolgen soll. Viele ältere Eigentümerinnen und Eigentümer haben jedoch weder einen Internetzugang beziehungsweise einen Computer. „Es muss dafür gesorgt werden, dass auch diejenigen, die keine Möglichkeit haben, Online-Portale zu nutzen oder es nicht möchten, eigenverantwortlich ihren Pflichten als Eigentümerinnen und Eigentümern nachkommen können“, fordert der Bundesseniorenvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Ewald Gerk.
GdP-Seniorinnen und Senioren fordern: — Grundsteuererklärung für Privateigentum auch in Papierform ermöglichen —
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