Durch die Änderung der Arbeitszeitverordnung (AVZ) des Bundes ist die Einführung von Langzeitkonten möglich. Die jetzige Rechtslage entspricht noch nicht in allen Punkten den Forderungen der GdP, jedoch möchten wir keine Möglichkeiten ungenutzt lassen, die die Verbesserung der Arbeitszeitkontierung mit sich bringt. Das Bundespolizeipräsidium und der Bezirkspersonalrat müssen für die Einführung eine Dienstvereinbarung abschließen. Die GdP gibt dazu die folgenden ersten zehn Anregungen:
Einführung von Langzeitkonten — 10 GdP-Anregungen —
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