„Mit Enttäuschung hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) die Entscheidung des Bundessozialgerichts zur Kenntnis genommen, wonach das Verpflegungsgeld, das Polizistinnen und Polizisten in der DDR gezahlt wurde, nicht als Entgeltbestandteil mit in die Rente einbezogen wird. Geklagt hatten Kolleginnen und Kollegen aus Sachsen und Thüringen.
GdP-Vize Jörg Radek — … zur Entscheidung des Bundessozialgerichts in Kassel zum Verpflegungsgeld von Volkspolizisten in der DDR: —
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