Nach Auffassung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) werden auch künftig wesentliche Ziele der strafrechtlichen Geldwäschebekämpfung nicht erreicht. Der am Freitag im Bundestag zur Beratung anstehende Gesetzentwurf sei bei Weitem kein großer Wurf, betonte GdP-Zoll-Experte Frank Buckenhofer am Donnerstag in Essen. „Noch auf längere Sicht können Bargeldkuriere von Großfamilien, organisierten Banden, Terroristen oder Wirtschaftskriminellen strafrechtlich kaum belangt werden“, betonte Buckenhofer. Vor allem aber die transportierten Vermögen könnten nicht eingezogen werden. Das sei mehr als unbefriedigend.
GdP zu Gesetzentwurf zur Geldwäschebekämpfung im Bundestag — Zoll-Experte vermisst großen Wurf —
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