Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) beabsichtigt in einem Referentenentwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung der Arbeitszeitverordnung zwei Punkte neu zu regeln: zum einen soll die Abrechnung von Reisezeiten neu geregelt, zum anderen die Optionsklausel für freiwilligen Bereitschaftsdienst erweitert werden. Die Gewerkschaft der Polizei und der DGB haben im Rahmen der Beteiligung der Spitzenorganisationen der Beamten nach § 118 BBG dazu Stellung genommen.
Stellungnahme — GdP und DGB zu geplanten Änderungen bei Reisezeiten und freiwilliger Arbeitszeitaufstockung —
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