Spitzengespräch: BMI bereit, Mitbestimmung im öffentlichen Dienst zu novellieren

Spitzengespräch beim BMI, u.a. mit Bundesinnenminister Thomas de Maizière (l.), dem DGB-Vorsitzenden Reiner Hoffmann (2.v.r.) und der stellv. DGB-Vorsitzenden Elke Hannack (3.v.r.). Foto: BMI

Im Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) sind die Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Bundes geregelt. Der DGB fordert, das Gesetz zu novellieren. Jetzt gab es positive Signale bei einem Spitzengespräch mit dem Bundesinnenministerium.

Zu einem Spitzengespräch kamen Bundesinnenminister Thomas de Maizière, der DGB-Vorsitzende Hoffmann und DGB-Vize Hannack am 22. März zusammen, Weitere Teilnehmer waren unter anderem der dbb-Vorsitzender Dauderstädt, dbb-Fachvorstand Benra und Staatssekretär Engelke. Im Zentrum der Erörterungen stand die Frage der Arbeitszeit der Bundesbeamtinnen und -beamten. Reiner Hoffmann machte für den DGB klar, dass eine Ungleichbehandlung der Beamtinnen und Beamten bei der Arbeitszeit nicht vertretbar ist und forderte eine Angleichung auf das Tarifniveau ein. Der Bundesinnenminister wollte dem beim Gespräch so nicht folgen.

De Maizière verwies stattdessen auf die Möglichkeit der Langzeitkonten, welche das BMI eingeführt habe. Der DGB hat dies zwar begrüßt, aber auch die Notwendigkeit betont, das Instrument auch in anderen Ressorts zum Einsatz zu bringen und das Instrument im Interesse der Beschäftigten intensiver zu nutzen.

BMI: Bereitschaft, das BPersVG zu novellieren

Reiner Hoffmann begrüßt die erstmalig erklärte Bereitschaft des Bundesinnenministeriums, das Bundespersonalvertretungsgesetz zu novellieren. Gemeinsam wurde von den GesprächsteilnehmerInnen ein Reformbedarf bei der Mitbestimmung in ressortübergreifenden Angelegenheiten gesehen. Angesichts zunehmender organisatorischer und personeller Maßnahmen – wie zum Beispiel im Zuge der IT-Konsolidierung –, welche nicht allein ein Ministerium oder einen Geschäftsbereich betreffen, sei der Bedarf hier Mitbestimmungslücken zu schließen, außerordentlich hoch, so Hoffmann. Darüber hinaus müsse das BPersVG, das von 1974 stammt, von der analogen in die digitale Welt gebracht werden. DGB-Vize Elke Hannack führte aus, die Beteiligungskataloge des BPersVG entsprächen in keiner Weise mehr den heutigen Anforderungen.

DGB-Vize Elke Hannack: „Das BPersVG braucht ein Update. Ich freue mich, dass der Bundesinnenminister unserer Forderung folgt und dies erstmals auch so sieht. Das Ministerium zeigt die Bereitschaft, die Mitbestimmung in der Bundesverwaltung in das digitale Zeitalter zu führen und Mitbestimmungslücken zu schließen. Das ist gut so. In der nächsten Legislatur müssen nun auch Taten folgen.“


Source: RSS aus GdP Bundespolizei