Auch wenn die vom GdP-Bezirk Bundespolizei in Zusammenarbeit mit der DGB Rechtsschutz GmbH geführten Verfahren erst am 7. Dezember 2020 vor dem Verwaltungsgericht (VG) Trier verhandelt werden, gibt es insofern schon jetzt eine gute Nachricht, als dass das VG Hannover in einem anderem Verfahren die GdP-Rechtsauffassung bereits geteilt hat.
Pausenabzug bei Schichtdienstleistenden im Krankheitsfall — Erstes positives Urteil —
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