In der Kabinettsitzung der Bundesregierung am 18. März 2020 wird der „Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Bundespolizei-Laufbahnverordnung und der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den verkürzten Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei“ (Drucksache 19/06100) beraten und beschlossen.
Laufbahnrechtliche Voraussetzungen werden geschaffen — „Seehofer-Aufstieg“ wird konkret —
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