Für den Tarifexperten der Gewerkschaft der Polizei (GdP) ist es eine gute und erwartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes. Kurz vor dem Weihnachtsfest lehnten die Karlsruher Richter eine Verfassungsbeschwerde des Landes Berlin ab. Die Beschwerde richtete sich gegen eine Klage von Beschäftigten der Serviceeinheiten eines Amtsgerichts. Diese verlangten zu Recht die Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe. „Das ist ein klares Signal an die TdL, die zuletzt getroffenen Beschlüsse so zu belassen. Wir sehen uns bestätigt und freuen uns über diese Entscheidung“, betonte René Klemmer am Mittwoch in Mainz.
Karlsruhe lehnt Verfassungsbeschwerde des Landes Berlins ab – Höhere Vergütung für Beschäftigte von Serviceeinheiten ist zulässig — Klemmer: Klares Signal an die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) —
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