Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) – Bezirk Bundespolizei begrüßt die heutige erste Lesung des Entwurfs eines „Gesetzes zur Modernisierung der Rechtsgrundlagen der Bundespolizei“ im Deutschen Bundestag. Von dem breit angelegten Modernisierungsentwurf des Jahres 2019 bleibt allerdings letztlich nur noch ein schmaler Überrest, der nur die gravierendsten Defizite beseitigt.
GdP zur Novellierung des Bundespolizeigesetzes — Repariert, aber nicht durchgängig modernisiert —
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