Eine der Grundvoraussetzungen für die Verbeamtung auf Lebenszeit ist derzeit eine Untersuchung beim sozialmedizinischen Dienst. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) vertritt bereits seit Langem die Position, dass solche BaL-Untersuchungen ausschließlich bei begründetem Anlass durchgeführt werden sollten. Dieser Argumentation folgt nun auch das Bundespolizeipräsidium.
Antrag beim BMI: — BaL-Untersuchungen bald nur noch anlassbezogen? —
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