Ein sehr guter Kompromiss für beide Seiten, sollte überall umgesetzt werden. Diese Frage gerichtlich klären zu müssen, ist die letzte Maßnahme, davor muss man immer Gespräche mit dem festen Einigungswillen führen. Die EG Verordnung gibt Ausnahmen her, also warum sich nicht an den polizeilichen Alltag orientieren und den Kolleginnen und Kollegen diese Ausnahme ermöglichen. Ich hoffe es kommt noch zu einer Einigung.