Nach Ansicht der saarländischen Gewerkschaft der Polizei (GdP) gebietet die Fürsorgepflicht des Dienstherrn, seinen Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten die freie Heilfürsorge als Wahlmöglichkeit zur Verfügung zu stellen. In anderen Bundesländern können die Kolleginnen und Kollegen bis zum Ablauf des Jahres 20XX entscheiden, ob sie weiterhin privat versichert sein möchten oder die weiterlesen GdP Saarland fordert Einführung der freien Heilfürsorge —