Das Bundesverwaltungsgericht hat am 29. April 2021 entschieden, dass Ruhezeiten beim Einsatz im Rahmen des G 7-Gipfels 2015 in Elmau als Bereitschaftsdienst – und damit als Volldienst – zu bewerten sind. Nun liegen auch die Entscheidungsgründe zu diesem Urteil vor.
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum G 7-Einsatz 2015 in Elmau — Entscheidungsgründe zum GdP-Erfolg liegen vor —
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